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BVerwG, 06.12.1963 - VII C 32.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.12.1961 - 152 VI 59
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 32.62
Papierfundstellen
- BB 1964, 365
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII C 32.62
Diese Auslegung des § 1 der Handwerksordnung folgt besonders auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97).
- BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79
Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk, …
Entfaltung der Handfertigkeit keinen Raum mehr läßt; für einen handwerksmäßigen Betrieb, wenn der Handwerker sich ihrer nur zur Erleichterung seiner Tätigkeit und zur Unterstützung seiner Handfertigkeit bedient (Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 32.62 - [Buchholz 451.45] § 1 HandwO Nr. 6). - BVerwG, 22.05.1964 - VII C 86.60
Rechtsmittel
Für die Annahme industrieller Betriebsweise spricht es, wenn ihre Verwendung für die Entfaltung der Handfertigkeit keinen Raum mehr läßt, für einen handwerksmäßigen Betrieb, wenn der Handwerker sich ihrer nur zur Erleichterung seiner Tätigkeit und zur Unterstützung seiner Handfertigkeit bedient (vgl. Urteil des Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 32.62 -, Buchholz BVerwG 451.45 § 1 HandwO Nr. 6). - VG Köln, 19.09.2002 - 1 K 10952/99
Anspruch auf Löschung aus der Handwerksrolle für einen Handwerker und ein …
Soweit von dem Erfordernis der wesentlichen Änderung in Fällen abgesehen werden soll, dass der Betrieb schon immer als Industriebetrieb anzusehen war, so dass die Eintragung in die Handwerksrolle rechtswidrig war und nicht hätte erfolgen dürfen, so ohne weitergehende Begründung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 8. Mai 1974 - 4 A 227/73 -, Gewerbe- Archiv (GewArch.) 1974, 387 f., unter Berufung auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 32.62 -, GewArch.